
X.6: „Empfinden Sie das Geld schon als Eigentum oder müssen Sie sich dafür irgendetwas kaufen, um sich als Eigentümer zu empfinden, und wie erklären Sie es sich, daß Sie sich umso deutlicher als Eigentümer empfinden, je mehr Sie meinen, daß man Sie um etwas beneidet?“ – Zur Abwechslung zwei Fragen in einem Satz, dazu noch zwei, die auf den ersten Blick nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun zu haben scheinen. Zur ersten: Nein, Geld und konkrete materielle Güter gelten mir gleichermaßen als Eigentum, auch wenn ich das Geld noch lose in der Tasche trage und nicht einmal weiß, was ich mir dafür kaufen kann. Natürlich hat Geld als spezielle Form von Eigentum seine Besonderheiten, es verändert unter bestimmten Bedingungen seinen Wert, gewinnt oder verliert also an Kaufkraft, und so weiter. Aber auch andere Arten von Eigentum haben solche Eigenheiten. Es gibt verderbliches Eigentum (z. B. Obst), unbewegliches Eigentum (z. B. Boden), unersetzliches Eigentum (z. B. das Kriegstagebuch meines Vaters), und so weiter. Die zweite Frage unterstellt wieder einmal etwas Unzutreffendes: Mitnichten werde ich Eigentümer höheren Grades, wenn mich der Neid meiner Mitmenschen erreicht. Allenfalls erscheint mir das Eigentum, um das ich beneidet werde, dadurch wertvoller, aber ich empfinde mich doch nicht desto ,deutlicher‘ als Eigentümer einer Sache, je wertvoller sie ist oder anderen erscheint. Erneut richtet der Fragende hier einen Begriffssalat an, der mir nicht munden will und dessen Untersuchung nicht einmal unbeabsichtigt zu einem Erkenntnisfortschritt führt.
X.7: „Wissen Sie, was Sie brauchen?“ – Wenn dies die Frage nach dem Existenzminimum sein soll, dann habe ich davon mindestens eine ungefähre Vorstellung. Heutzutage, vierzig Jahre nach der Fragestellung, gibt es in Deutschland ja auch eine relativ genau Beschreibung des Mindestbedarfs eines Mensch hierzulande, um ein menschenwürdiges Leben, oder doch wenigstens ein Überleben ohne schwere Entbehrungen, Mangelerscheinungen und Krankheiten führen zu können. In Geld ausgedrückt sind das zurzeit maximal 359 Euro für einen allein lebenden (bzw. alleinerziehenden) Erwachsenen monatlich. Da ich aber in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, wären es für mich nur 323 Euro. Hiervon müsste ich als Hartz-IV-Abhängiger meinen Bedarf an Nahrung, Getränken und Tabakwaren, Freizeit und Kultur, Bekleidung und Schuhen, Telefon und Internet, Körperpflege und Hygiene, Möbel und Haushaltsgeräten, Medikamenten und Hilfsmitteln zur Gesundheitspflege sowie zur Beförderung decken und meine Wohnneben- und Energiekosten bestreiten. (Miete und Heizkosten werden nicht pauschal abgegolten, sondern individuell abgerechnet.) Das würde sehr knapp, ist aber nach meiner Selbsteinschätzung möglich. Die größten Schwierigkeiten bekäme ich vermutlich mit der Aufrechterhaltung meines Weblogs, das für mein Selbstwertgefühl und meine Lebensfreude einen sehr hohen Stellenwert hat und dessen zwangsweise Unterbindung aus Kostengründen mit einem vermutlich folgenschweren Sinnverlust für mein Leben einherginge. Andererseits befinde ich mich in der komfortablen Lage, keine Kosten für Alkohol und Tabak tragen zu müssen, ebensowenig für ein Auto oder Handy – vier Posten, die bei den meisten meiner Zeitgenossen ganz gehörig zu Buche schlagen. Zudem ist die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs für mich nahezu kostenfrei, da ich schwerbehindert bin. Zurück zur Frage: Weiß ich, was ich brauche? Ich habe einmal ausprobiert, wie es sich anfühlt, wenn ich zwei Wochen keine feste Nahrung zu mir nehme. So schnell fällt man nicht vom Fleisch; allerdings steigen im Winter durch Hungern die Heizkosten, weil man leichter friert. Da muss man dann sehen, dass man nicht an der falschen Stelle spart. Kurzum: Ich glaube, die Frage mit Fug und Recht mit ,Ja‘ beantworten zu können. Bei einem Absturz ins Existenzminimum würde ich keine große Überraschung erleben.
X.8: „Gesetzt den Fall, Sie haben ein Grundstück gekauft: wielange dauert es, bis Sie die Bäume auf diesem Grundstück als Eigentum empfinden, d. h., daß das Recht, diese Bäume fällen zu lassen, Sie beglückt oder Ihnen zumindest selbstverständlich vorkommt?“ – Dies ist wieder ein gesetzter Fall, in den ich mich schlecht bis gar nicht hineinversetzen kann. Unsere vorige Mietwohnung war von den Häusern wohlhabender Eigentümer umstellt, die ihre Verfügungsgewalt über Haus und Grund fortwährend durch aufwendige, geräuschvolle und für uns stille Nachbarn lästige Maßnahmen demonstrieren mussten [s. Titelbild]. Das Bäumefällen war dabei eine besonders nervtötende Intervention, zumal ich den Eindruck hatte, dass die betroffenen Gewächse lange vor der Zeit beseitigt wurden. Vor gleich welchen Eingriffen in die Natur halte ich mich an die Maxime: ,Nur so viel wie unvermeidlich!‘ Ein Gefühl der Beglückung aber würde ich beim Fällen eines Baumes gewiss niemals empfinden.
X.9: „Erleben Sie einen Hund als Eigentum?“ – Unsere Hündin erweist sich als unser Eigentum hauptsächlich durch die Pflichten, die wir ihr gegenüber wahrnehmen, durch unseren guten Willen, ihr ein artgerechtes, freudvolles Leben zu ermöglichen. Wir sorgen für ihre Ernährung, verschaffen ihr genügend freien Auslauf in der Natur und ein Dach überm Kopf. Wir waren sogar eine Weile bereit, ihr zu Nachwuchs zu verhelfen, weil wir diesen natürlichen Gang der Dinge als ihr unveräußerliches Recht empfanden, und führten sie mehrfach in der Hitze mit einem attraktiven Rüden namens Baloo zusammen. Dass es damit nicht geklappt hat und danach wegen unserer veränderten Lebensumstände nicht mehr zu verwirklichen war, bedauern wir noch heute und haben Lola gegenüber deswegen ein schlechtes Gewissen.
X.10: „Mögen Sie Einzäunungen?“ – Weder von innen noch von außen; es sei denn, sie bewahren mich davor, von Kampfhunden zerfleischt zu werden.