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Protected: Ceroplastik

Saturday, 05. July 2008

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Heßling (I)

Saturday, 05. July 2008

kaiserreich

Aussuchen kann man sich seine Namen bekanntlich nicht, weder den Familien- noch den Vornamen. Was Letzteren betrifft, haben immerhin die Eltern in den Grenzen des Namensrechts Wahlfreiheit. Dem vom Schicksal und seinen Erzeugern Benannten steht es aber frei, seinen Namen „anzunehmen“ – oder unter ihm zu leiden. Ist das der Fall, dann kann er bei der zuständigen Behörde eine Namensänderung „aus wichtigen Gründen“ beantragen. Was im Sinne des Gesetzes als „wichtig“ anerkannt ist, wird in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndVwV) geregelt.

Mein Familienname könnte gleich aus drei guten Gründen einen solchen Änderungswunsch rechtfertigen. Unter Nr. 35 der Verwaltungsvorschrift heißt es nämlich: „Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlass zu frivolen unangemessenen Wortspielen geben können, rechtfertigen regelmäßig Namensänderung. Bei der Prüfung der Anstößigkeit oder Lächerlichkeit des Familiennamens ist der sachliche Maßstab allgemeiner Erfahrungen anzulegen.“ Nun wurde schon in Knabenjahren mein Familienname von manchem Mitschüler zum nahe liegenden „Hässlich“ verballhornt und bescherte mir so eine „allgemeine Erfahrung“, ein Wortspiel, das manch anderem Träger dieses Namens Ungemach bereitet hätte.

Weiter heißt es in der zitierten Nr. 35: „Besondere Gründe, die etwa in der Person, dem Beruf oder der Umgebung des Antragstellers liegen, sind zu berücksichtigen.“ Da ich neuerdings meinen Beruf und meine Berufung als kritischer Beobachter der Literatur suche und mich somit notgedrungen von Kennern dieser Materie umgeben sehe, verleitet mein Familienname Kontrahenten, so ihnen denn keine besseren Argumente gegen meine streitbaren Ausführungen mehr einfallen, zu dem ebenfalls nahe liegenden Hinweis auf eine bekannte Romanfigur der deutschen Literaurgeschichte: auf Diederich Heßling in Heinrich Manns Der Untertan, den literarischen Inbegriff des deutschen Spießers.

Und drittens schließlich könnte ich noch Nr. 38 der NamÄndVwV anführen: „Bei Familiennamen mit »ss« oder »ß« sowie bei Familiennamen mit Umlauten ergeben sich häufig Schwierigkeiten durch abweichende Schreibweisen ein und desselben Namens. Können diese Schwierigkeiten nicht nach den Vorschriften des Personenstandsrechts in einer für den Namensträger befriedigenden Form beseitigt werden, so ist eine Namensänderung im Allgemeinen gerechtfertigt. Entsprechendes gilt, wenn der Namensträger durch die Schreibweise seines Familiennamens mit »ß« oder mit einem Umlaut im Ausland nicht nur unwesentlich behindert ist.“

So weit die Rechtslage. Indes liegt mir nichts ferner, allenfalls vielleicht noch eine Schönheitsoperation oder das Tragen eines Toupets, als eine Änderung meines Namens zu beantragen. Ich liebe meinen Namen, ich identifiziere mich mit ihm, er benennt mich passend wie kein anderer in seiner Widersprüchlichkeit und seinen vielfältigen Konnotationen, in den Geschichten, die sich um ihn ranken, in den Rätseln, die er mir aufgegeben hat, und in den vorläufigen Lösungen, die ich für diese Rätsel gefunden habe. (Wird fortgesetzt.)