Kleines 1×1 der Buchbeschreibung (XIV)

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Nun also zu den ganz bewussten Kennzeichnungen, die die Eigentümer oder Nutzer von Büchern an oder in diesen auf unterschiedliche Weise vornehmen.

Früher war es im europäischen Bürgertum ein weit verbreiteter Usus, die Bücher der privaten Bibliothek mit einem persönlichen Exlibris zu versehen, also mit grafisch gestalteten Einklebzetteln, deren Motiv oft einen Bezug zum Namen, zum Beruf, zu den Vorlieben oder Leidenschaften oder auch zu Charaktereigenschaften des Bücherfreundes hatten. Solche manchmal sehr geschmackvollen Klebebildchen können das Buch im günstigsten Fall sogar aufwerten. Dies gilt natürlich erst recht, wenn das Exlibris von einem bedeutenden Künstler wie Frans Masereel entworfen wurde [s. Titelbild]. Manchmal ziert das Exlibris den Innendeckel, manchmal den Vorsatz, gelegentlich findet man es auch auf dem Frontispiz gegenüber der Titelseite, wenn dieses frei ist. Der Niedergang der stilvollen Klebebilder begann spätestens mit der Verbreitung von anonymen Exlibris-Zetteln als Dutzendware, bei denen der Name auf gepunkteter Linie von Hand eingetragen werden musste. So wurde aus einer noblen Sitte im Handumdrehen eine schnöde Unsitte, die aber erfreulicherweise bald wieder verschwand. Da kann man seinen Namen ja gleich ins Buch schreiben, was soll das doch jedenfalls beliebige und beziehungslose Bildchen dabei?

Und schon sind wir beim handschriftlichen Besitzvermerk, der mit dem Exlibris immerhin noch das Motiv gemeinsam hat, nämlich das Buch vor Diebstahl, Verlust durch Verwechslung – oder durch die Vergesslichkeit (,Vergesslichkeit‘?) der Mitmenschen zu schützen. Denn bekanntlich haben Bücherleiher ja neben anderen Schwächen die Angewohnheit, die Rückgabe zum vereinbarten Termin zu verpassen. Leiher und Verleiher verlieren sich aus den Augen, und erst Jahre später, etwa bei einem Umzug, fallen ersteren dann die fremden Bücher wieder in die Hände. Oft erinnern sie sich nicht mehr, von wem sie sie geborgt hatten. In diesen und ähnlichen Fällen ist es für alle Beteiligten erfreulich, wenn Bücher einen Besitzvermerk tragen. Wo dieser im Buch angebracht wird, ist Geschmacksache. So findet man Namenszüge oder Stempel im vorderen oder hinteren Innendeckel, auf dem Vorsatzblatt und auf dem Schmutztiel. Keinesfalls darf man jedoch die Titelseite hiermit verunstalten – eigentlich müsste man sogar sagen: beschädigen! (Vgl. hierzu meine Ausführungen über die Bedeutung der Titelseite.)

Ob man es nun beim Eintrag von Vor- und Familiennamen belässt, ob man die vollständige Anschrift hinzusetzt (die sich freilich von Zeit zu Zeit ändern kann), ob man das Datum der Anschaffung vermerkt, den Ort des Erwerbs, den Namen der Buchhandlung bzw. des Antiquars oder gar, so es sich um ein Buchgeschenk handelte, den Namen des Schenkers, das bleibt jedem Sammler selbst überlassen. Verwendet man einen Tintenfüller oder gar Kugelschreiber, so ist die Eintragung nur schwer und jedenfalls kaum spurlos zu entfernen, was für das Buch in aller Regel eine Wertminderung auf dem Antiquariatsmarkt bedeutet. Andererseits sind radierfähige Besitzvermerke, etwa mit weichem Bleistift, kein wirksamer Schutz gegen Diebstahl oder Unterschlagung.

Ganz selten geschieht es, dass dem Stöberer auf dem Bücherflohmarkt ein Buch in die Hände fällt, das durch den Besitzvermerk als verschollenes Erbe eines ganz Großen identifizierbar ist. Entdeckte ich zum Beispiel die Erstausgabe von Theodor Lessings Geschichte als Sinngebung des Sinnlosen mit dem datierten Namenszug von Franz Kafka auf dem Vorsatz, würde mein Sammlerherz einen Sprung von hier bis nach Hannover machen.